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Regelwerk zum Wagguanzeiger 2020

1. Im Vordergrund stehen zu jeder Zeit Spass und die Freude an der Bewegung.
2. Waggu bedeutet Wanderung, Spaziergang. Es ist daher nicht vorgesehen, während eines Waggus zu joggen, sprinten oder sich mit einem Fahrgerät mit einem oder mehreren Rädern fortzubewegen. Ausnahme ist die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, um zum Startort zu gelangen und vom Zielort wieder nach Hause zu fahren oder in einem medizinischen Notfall.
3. Die Dauer einer Infernoetappe kann nicht unter sechs Stunden betragen. Erreicht der Teilnehmer den Zielort einer Infernoetappe unterhalb der sechs Stunden, ist der Waggu fortzusetzen bis die sechs Stunden erreicht sind. Diese sechs Stunden verstehen sich als Zeit an der frischen Luft und nicht als effektive Zeit in der sich der Teilnehmer in Bewegung befindet. Grössere- und kleinere Pausen sind erlaubt. Warum? Siehe Punkt 1.
3.1. Das beduetet jedoch nicht, dass der Teilnehmer, sollte er nach vier Stunden am Ziel ankommen, einfach zwei Stunden sitzend und an der Sonne liegend am Zielort verbringen darf. In einem solchen Fall definiert die unabghängige Waggu-Jury einen neuen Zielort.
3.2. Nach drei Stunden ertönt die sogenannte "Drei-Stunden-Warnung". Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss der Teilnehmer eine erste Ruhepause einlegen und innert fünf Minuten einen geeigneten Sitzplatz finden.
3.3. Sogenannte "Pre-Events" gelten nicht als Infernoetappen und können daher von kürzerer Dauer sein.
3.4. Strafetappen fallen ebenfalls nicht unter Infernoetappen.
4. Nehmen an einer Infernoetappe mehr als ein Teilnehmer teil gilt der Grunsatz: "Eine Gruppe ist nur so stark wie ihr schwächstes Mitglied". Der langsamste Teilnehmer gibt das Tempo vor (also meistens der Wagguredaktor).
4.1. Teilnehmer an einer Infernoetappe stellen sich darauf ein, dass der Wagguredaktor hin und wieder stoppt um einen Tweet zu verfassen oder ein besonders schönes Motiv zu fotografieren.
4.2. Für Verpflegung ist jeder Teilnehmer individuell verantwortlich. Der Besuch einer Gaststätte ist nicht vorgesehen.
4.3. Ein Termin einer Waggu-Etappe richtet sich zu jedem Zeitpunkt nach der Waggu-Redaktion, nicht nach den Gästen. (Lex Zofingen)
5. Der Einsatz von Wanderstöcken ist dem Waggureaktor nur auf Bergetappen erlaubt. Die Definition einer Bergetappe bestimmt die unabhängige Waggu-Jury.
5.1. Die Waggu-Jury hat das Recht eine Etappe vorzeitig abzubrechen, wenn beispielsweise eine dramatische Wetterverschlechterung eintritt oder ein medizinischer Notfall vorliegt. Der Wagguredaktor hält sich zu jeder Zeit an die Urteile der Waggu-Jury.
5.2. Leser des Wagguanzeigers haben kein Recht darauf zu erfahren, wer in dieser Waggu-Jury einsitzt. (gestrichen durch Lex Trinker)
Schlussklausel: Dieses Regelwerk ist zu keinem Zeitpunkt abschliessend und kann zu jederzeit von der Waggu-Jury verkürzt oder ergänzt werden.

Die Waggu-Jury

Dolph Gloggi (Präsident, Taubenfraktion, seit 2016)
Roland T. Trinker (Vize-Präsident, Falkenfraktion, seit 18.7.2020)
Santiago de Kompost-Ela (Taubenfraktion, seit 2016)
Pavel Nurmov (Taubenfraktion, seit 2020)
Adrian Taugnull (Falkenfraktion, seit 2020)

Ehemalige Mitglieder
Anton "Toni" Schleiffer (Falkenfraktion, zurückgetreten am 18.7.2020)

*Die unabhängige Waggu-Jury wird direkt vom ominösen Waggu-Wächterrat eingesetzt, welcher direkt dem ...Anzeiger-Chefredaktor untersteht

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